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Teilrevision der Verfassung des Kantons Graubünden (Stimmrechtsalter 16)

Aus der Abstimmungsvorlage:

Ausgangslage

Wer im Kanton Graubünden und in den Gemeinden im Kanton abstimmen und wählen will, muss heute mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Wahlen gilt das sowohl für das aktive Wahlrecht (das Recht, jemanden zu wählen) als auch für das passive Wahlrecht (das Recht, sich wählen zu lassen).

Die Vorlage

In der Aprilsession 2026 verabschiedete der Grosse Rat eine Teilrevision der Kantonsverfassung zuhanden der Volksabstimmung. Damit werden das Stimmrechtsalter und das aktive Wahlrechtsalter im Kanton Graubünden und in seinen politischen Gemeinden von 18 auf 16 Jahre gesenkt.

Das passive Wahlrecht ist von der Teilrevision nicht betroffen. Auch für Abstimmungen und Wahlen auf Bundesebene bleibt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

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